Outgoings - Auswahlkriterien / Sprachnachweis / Bewerbung
Liebe Studierende,
aufgrund strengerer Regularien von Seiten des international Office, haben wir ab dem akad. Jahr 2022/2023 leider nicht mehr die Möglichkeit Ihnen einen Erasmus-Austausch zu ermöglichen, in dem im Ausland erbrachte Studienleistungen nicht anerkannt werden. Dies ist bei der Bewerbung für ein ERASMUS-Stipendium und insbesondere bei der Erstellung des Learning Agreements zu berücksichtigen.
Fr. Prof. Hülür
Erasmus Fachkoordinatorin Psychologie
Bewerbung:
Bewerbungsfrist für das laufende akademische Jahr, 22/23 ist bereits abgelaufen.
Bewerbungsfrist für das akademische Jahr 2023/2024:
Bewerben Sie sich für einen ERASMUS-Austausch bis 01. Dezember 2022 für das folgende akademischen Jahr
(entweder WS 2023 oder SS2024) anhand unseres *Bewerbungsformulars. und den anderen benötigten Unterlagen an: [Email protection active, please enable JavaScript.]
Wir freuen uns auf Eure Bewerbungen! Bitte beachtet die Auswahlkriterien!
*Bitte geben Sie mehrere Universitäten an wenn möglich, wir werden natürlich sehr gerne versuchen dem Erstwunsch stattzugeben, es würde uns zeitaufwändige Rückfragen ersparten falls es zuviele Bewerbungen auf eine Universität geben sollte. Ein Motivationsschreiben pro Bewerberung genügt, wo alle Wunschuniverstitäten von Ihnen erwähnt werden.
Auswahlkriterien:
- Motivation zum Auslandsstudium an allen ausgewählten Gasthochschulen (1-2 seitiges Motivationsschreiben)
- Angemessene Sprachkenntnisse der Unterrichts- und/oder Landessprache zum Antritt des Erasmus-Austausches, Sprachkompetenz (mindestens B1 bzw. siehe Ausnahmen C1)
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Sprachnachweis: Abiturzeugnis oder andere Sprachnachweise: z. B. VHS, TOEFL, IELTS, DELF/DALF, DAAD-Sprachzeugnis, SLZ-Einstufungstest, Termine/Anmeldefristen des Sprachlernzentrums der Uni Bonn Achtung: meist ist hier die 1. Anmeldephase Anfang September! Der Sprachnachweis ist vor Antritt des Austausches vorzulegen.
- Extra-curriculares Engagement / Botschafterfunktion Uni Bonn
- Studienleistungen/bisherige Noten
Hinweise:
- Bachelor-Studiengang: Grundmodule müssen nicht zwingend abgeschlossen sein
- Master-Studiengang: Auslandstudium jederzeit möglich
- aufgrund strengerer Regularien von Seiten des international Office, haben wir ab dem akad. Jahr 2022/2023 leider nicht mehr die Möglichkeit Ihnen einen Erasmus-Austausch zu ermöglichen, in dem im Ausland erbrachte Studienleistungen nicht anerkannt werden. Dies ist bei der Bewerbung für ein ERASMUS-Stipendium und insbesondere bei der Erstellung des Learning Agreements zu berücksichtigen.
• dass Bachelor-Studierende auch nur Bachelor-Kurse im Ausland wählen und nur diese mit einer Prüfung absolvieren und anrechnen lassen dürfen.
• Master-Studierende sich nur Master-Kurse anrechnen lassen dürfen.
• Master-Studierende dürfen in Ausnahmefällen Bachelorkurse belegen, diese Prüfungsleistungen werden jedoch nicht anerkannt.
• Bei der Erstellung Ihres Learning Agreements sind Sie zur Einhaltung der oben genannten Punkte verpflichtet.
• Sollten Sie von dieser Regelung abweichen, so können wir Ihre Prüfungsleistungen nicht anerkennen
Sobald der Bewerbungstermin verstrichen ist, werden die schriftlichen Unterlagen aller Bewerber gesichtet. Nach Sichtung aller Unterlagen erhalten die Bewerber und Bewerberinnen entweder direkt eine Rückmeldung (Zusage/Absage) oder werden zu einem kurzen Gespräch eingeladen. Falls sich für eine Universität mehr Bewerber interessieren als Plätze vorhanden sind, entscheidet Ihre persönliche Eignung (Sprachniveau, aktuelle Durchschnittsnote in BASIS, Motivation, Studienfortschritt sowie Nutzen durch den Auslandsaufenthalt für Studium und Beruf).