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Nach dem Aufenthalt: Formalitäten

Nach dem Aufenthalt: Formalitäten

Der Erfahrungsbericht
Erfahrungsberichte dienen der Evaluation und Verbesserung des Erasmus-Programms. Daher bitten wir Sie, innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Rückkehr um einen Bericht, in dem Sie auf folgende Punkte eingehen:
  • Erfahrungen an der Gasthochschule, Qualität der Lehre, Möglichkeiten und Methoden des Lernens, Kursangebot etc.
  • Soziales Leben in Universität und Stadt
  • Unterbringung und Wohnen
  • Organisation und Bürokratie vor Ort (Bescheinigungen und Anmeldungen, Bankkonto, Mietverträge etc.)
  • Nützliche Kontakte und Ansprechpartner an der Gasthochschule
  • Fazit, Beurteilung des Aufenthaltes
 
Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland müssen Sie Ihr Transcript of Records zusammen mit dem "Antrag auf Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen" einreichen.
Zuständig für die Anrechnung im Ausland erbrachter Leistungen am Institut für Psychologie ist  Fr. Dr. Ina Grau.
 
Den Antrag auf Anrechnung finden Sie hier.
Der geprüfte Antrag muss im Anschluss im Prüfungsamt eingereicht werden, das die Leistungen auf Ihrem Basis-Konto verbucht.
 
Formulare für das International Office
Folgende Dokumente müssen Sie bis vier Wochen nach Ihrer Rückkehr beim International Office einreichen:
  • den ausformulierten Erfahrungsbericht,
  • die Confirmationn of Stay Ihrer Gasthochschule, auf der der Zeitraum Ihres Aufenthaltes taggenau vermerkt ist,
  • eine Kopie des Transcript of Records.
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