Während des Aufenthaltes: Formalitäten
Während des Aufenthaltes: Formalitäten
Auch während Ihres Aufenthaltes an Ihrer Gasthochschule gibt es immer wieder gewisse Formalitäten zu erledigen, die einen reibungslosen Ablauf Ihres Erasmus-Aufenthaltes gewährleisten sollen.
Einzureichende Dokumente
- Vor Ihrer Abreise muss das Grant Agreement verschickt werden.
- Nach Ihrer Ankunft an der Gasthochschule bekommen Sie von Ihrem Fachkoordinator vor Ort eine Confirmation of Arrival ausgehändigt. Diese müssen Sie zusammen mit dem unterschriebenen Learning Agreement ebenfalls an das Bonner International Office schicken. Erst dann wird Ihnen die erste Rate Ihres ERASMUS-Stipendiums überwiesen.
- Vor dem Ende Ihres Aufenthaltes bekommen Sie von Ihrem Fachkoordinator vor Ort eine Confirmation of Stay ausgehändigt. Diese müssen Sie zusammen mit einer Kopie des Transcript of Records, dem ausgefüllten Online-Fragebogen sowie dem Erfahrungsbericht beim Bonner International Office einreichen.
- Nach Ihrer Rückkehr nach Bonn reichen Sie den ausformulierten Erfahrungsbericht per E-Mail bei der Erasmus-Koordination des Instituts für Psychologie ein.
Wie werden mir meine Leistungen bescheinigt?
Am Ende Ihres Aufenthaltes bekommen Sie ein Transcript of records von dem Fachkoordinator Ihrer Gastuniversität ausgestellt. Dieses Dokument müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Rückkehr im Original bzw. in Kopie zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen im International Office abgeben.
Wie kann ich meinen Eramus-Aufenthalt verlängern?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Verlängerung des Aufenthaltes. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Bitte sprechen Sie uns an zweckBesprechung der Formalitäten Ihrer Verlängerung. Bitte füllen Sie dazu auch den Antrag auf Verlängerung aus.
Dieser Antrag muss dem International Office spätestens zum 15. Januar des jeweiligen Jahres vorliegen. Ihr Antrag muss von Ihnen selbst, dem Koordinator Ihrer Gasthochschule und Ihrem Bonner Erasmus-Koordinator unterschrieben sein.
Artikelaktionen