FAQ / Infos Erasmus Psychologie
Antworten auf eure meist gestellteten Fragen:
Thema Anrechnung: aufgrund strengerer Regularien von Seiten des international Office, haben wir ab dem akad. Jahr 2022/2023 leider nicht mehr die Möglichkeit Ihnen einen Erasmus-Austausch zu ermöglichen, in dem im Ausland erbrachte Studienleistungen nicht anerkannt werden. Dies ist bei der Bewerbung für ein ERASMUS-Stipendium und insbesondere bei der Erstellung des Learning Agreements zu berücksichtigen.
- Im Falle eines positiven Bescheides über ein ERASMUS-Stipendium und der Annahme dessen, wird von der Studierenden / vom Studierenden anerkannt:
• dass Bachelor-Studierende auch nur Bachelor-Kurse im Ausland wählen und nur diese mit einer Prüfung absolvieren und anrechnen lassen dürfen.
• Master-Studierende sich nur Master-Kurse anrechnen lassen dürfen. Master-Studierende dürfen in Ausnahmefällen Bachelorkurse belegen, diese Prüfungsleistungen werden jedoch nicht anerkannt. Masterstudierende, die einzelne Bachelorkurse belegen möchten, müssen dies vor der Erstellung des Learning Agreements anzeigen. Bei der Erstellung Ihres Learning Agreements sind Sie zur Einhaltung der oben genannten Punkte verpflichtet. Sollten Sie von dieser Regelung abweichen, so können wir Ihre Prüfungsleistungen nicht anerkennen - Wie funktioniert das in der Regel, wenn man sich Kurse der ausländischen Uni auf sein Psychologiestudium anrechnen lassen will? Ist das möglich und empfehlenswert? Absolut möglich, mailen Sie vorher zwecks Anerkennung mit dem jeweiligen Modulbeauftragten und Fr. Dr. Ina Grau hier im Institut und klären es ab. Theoretisch wäre es von unserer Seite möglich und auch erwünscht, praktisch ist es schwierig teilweise eine Anerkennung zu erhalten.
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Ist es möglich einen Erasmusaufenthalt zu machen und in diesem Semester nur den Praktikumsbericht anzumelden und als Prüfungsleistung abzugeben?Sie müssen ECTS im Ausland sammeln (> 15 ECTS) und Sie müssen sich auch ECTS anrechnen lassen. Würden Sie im Rahmen Ihres ERASMUS-Aufenthalts das Praktikum machen, so könnten Sie sich die ECTS anrechnen lassen. Ein Praktikum, das Sie in Deutschland gemacht haben, ist keine ERASMUS-Prüfungsleistung.
- Beurlaubung: Beurlaubung in Bonn bedeutet in der Regel nur, dass sie sich während des Beurlaubungssemesters nicht für Prüfungen in Bonn anmelden können, eine Anrechnung von im Auslandsstudium belegten Kursen ist davon aber nicht betroffen.
- Weitere Möglichkeiten ins Ausland zu gehen: das Direktaustauschprogramm. Kann man sich auch für ERASMUS und ein Direktaustauschprogramm / sonstige Förderungen an der Uni Bonn parallel bewerben? Das geht, bitte immer uns informieren wo Sie sich noch beworben haben, damit wir im vollem Umfang informiert sind. Weitere Infos hier: Weltweit studieren.
- Sprache: Im Internet steht, man müsse Sprachkenntnisse von einem B1-Level nachweisen. Wenn man nun nach Spanien oder Schweden gehen wollen würde, bezieht sich das Sprachlevel dann auf Spanisch bzw. Schwedisch oder in diesem Fall auf Englisch? Sie müssten Sprachkenntnisse in der jeweiligen Landessprache (Niveau bitte checken) haben, bitte die Kriterien auf unserer Erasmus-Info-Page des Institutes checken. Sie erhalten meist bereits im Januar, welchen Platz Sie erhalten, daraufhin kann man dann Sprachkurse wählen um das Niveau zu erreichen.
- Sprache/Sprachniveau: Kann ich mich mit meinem A2-Niveau bei Ihnen bewerben, wenn ich im Motivationsschreiben versichere, bis zum Antritt ein B1-Niveau vorweisen zu können? Ja, das könnten Sie, wenn es dem benötigten Sprachniveau ihrer Wahl-Uni entrspricht.
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Sprache/Sprachnachweis: Ich besitze ein C1 Niveau was ich an einer anderen Uni erworben
habe und dieses steht nur in meinem Transcript - reicht das als Sprachnachweis ? Ja, das ist ein gültiger Nachweis. Ein Abiturzeugnis wäre auch als Nachweis möglich. -
Abschließen der Wahlpflichtfächer: Frage eines Bewerbers: "Es wird ja allgemein empfohlen im 5. Semester ins Ausland zu gehen. Nun würde man im 5. Semester ja den "ersten Teil" seiner Wahlpflichtfächer belegen, der dann im 6. Semester weitergeführt und abgeschlossen wird. Wie funktioniert das, wenn man dann für das Wintersemester im Ausland wäre? Dann hat man dan ersten Teil der Wahlpflichtfächer ja nicht belegt und verpasst." Genau, die Erfahrungen zeigen, dass die Studierenden sich der Prüfung hier stellen oder im Ausland Ersatzprüfungen abhalten.
Dazu gilt im allgemeinen, dass man dazu im unbedingt im Vorfeld die zuständigen Modulbeauftragten danach befragen (Email gilt als Nachweis) sollte, inwiefern man Anwesenheiten aus dem Ausland sich bescheinigen muss oder Äquivalenzleistungen erbringt. Dies sollte aber von den Modulbauaftragten der jeweiligen Module festgelegt werden, denn diese müssten bei Nachlege später die Anwesenheit bescheinigen.