Ablauf/Kosten
Sprechstunde
Wir bieten keine offene Sprechstunde an.
Aufgrund der Veränderungen in den Psychotherapie-Richtlinien können wir ab dem 01.05.2017 keine offenen Sprechstunden mehr anbieten. Für den Zugang zu einer Sprechstunde vereinbaren Sie bitte einen Sprechstundentermin über unsere Mobilnummer 0177-5614300 zu den folgenden Zeiten:
Jeden Montag: 16:15 Uhr bis 17:45 Uhr
Für einen Sprechstundentermin können Sie auch eine E-Mail direkt an [Email protection active, please enable JavaScript.] schreiben. Die Mails werden täglich gelesen und beantwortet.
Zur Aufnahme einer Verhaltenstherapie in unserem Hause ist die Teilnahme an einer psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend!
Zum vereinbarten Termin kommen Sie bitte in die Psychotherapeutische Hochschulambulanz und melden sich im Sekretariat (Raum 3.004) an. Ihr Gespräch wird ca. 30 bis 50 Minuten in Anspruch nehmen.
Am Ende des Gesprächs nehmen wir eine erste Einschätzung Ihrer Symptomatik vor und sprechen Ihnen eine Behandlungsempfehlung aus. Außerdem haben Sie die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Bitte bringen Sie zum vereinbarten Erstgespräch die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse mit.
Therapieablauf
Erstgespräch/Sprechstunde
Seit einigen Jahren ist der Besuch einer psychologischen Sprechstunde verpflichtend, um eine Therapie aufzunehmen. In der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz findet dies in Form eines Erstgespräches statt, in dem eine erste Anamnese erhoben wird, auf deren Grundlage Ihnen ein Therapeut zugeordnet wird. Das Erstgespräch dauert ca. 50 Minuten und umfasst neben der Anamnese auch Punkte wie Vorerfahrungen und Behandlungen.
Probatorische Sitzung
Die ersten 2-4 Sitzungen werden probatorische Sitzungen genannt. In diesen geht es vor allem darum herauszufinden, ob die Chemie zwischen Therapeut*in und Patient*in stimmt. In diesen Sitzungen findet eine ausführliche diagnostische Abklärung statt. Auch werden hier die passenden Therapieverfahren für Ihre Situation bestimmt und die Therapiemotivation überprüft. Im Laufe der probatorischen Sitzungen wird Ihr*e Therapeut*in einen Antrag auf eine Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie stellen.
Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie
Dies ist der formale Beginn einer Therapie. In dieser Phase beginnt die explizite methodische Bearbeitung Ihrer Störung. Außerdem wird laufend an der therapeutischen Beziehung gearbeitet und auch die Informationslage aktualisiert. In dieser Phase geht es vor allem darum, dass Sie mit Hilfe des Therapeuten Sichtweisen, Handlungs- oder Gedankenmuster verändern. Dieser Prozess ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, stellt jedoch den zentralen Punkt einer Psychotherapie dar.
Wenn der Therapeut nach dem Ende einer Kurzzeittherapie die Notwendigkeit weitere Therapiestunden sieht, so kann er einen Antrag auf Verlängerung der Therapie stellen. Wenn dieser genehmigt wird geht die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie über.
Rückfallprophylaxe/Therapieende
Die letzten Sitzungen einer Psychotherapie gelten der Rückfallprophylaxe. In diesen Sitzungen werden Sie darauf vorbereitet, wie das Leben ohne die wöchentlichen Therapiesitzungen ist. Wann dieser Zeitpunkt erreicht ist, entscheiden Sie zusammen mit Ihrem Therapeuten, oder wenn die genehmigten Sitzungen erreicht sind.
Grundsätzlich gilt, dass eine Therapie dann als erfolgreich gewertet wird, wenn die mit dem Therapeut*in erarbeiteten Behandlungsziele erreicht sind. Das bedeutet nicht unbedingt, dass die Therapie Sie zu einem durchweg glücklichen Menschen formen wird, sondern, dass Sie besser mit Schwierigkeiten umgehen können.
Akutbehandlung
Eine Akutbehandlung soll akute psychische Krisen- und Ausnahmezustände durch geeignete psychotherapeutische Interventionen bessern. Deshalb soll die Akutbehandlung zeitnah im Anschluss an die Sprechstunde starten. Die Akutbehandlung ist nur auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik ausgerichtet. Sollte eine Akutbehandlung nicht ausreichen, kann sie in eine ambulante Psychotherapie überführt werden oder den Patienten für anderweitige Maßnahmen stabilisieren.Kosten
Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt ausschließlich mit den gesetzlichen Krankenkassen.