FACHBEREICH KINDER UND JUGENDLICHE
FACHBEREICH KINDER UND JUGENDLICHE

Fachbereich Kinder und Jugendliche

Wir bieten ausschließlich Verhalltenstherapie an und behandeln gesetzlich versicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr aller Kassen. Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Meist erfolgt die Therapie unter Einbezug von Familienangehörigen. Sofern gewünscht, findet eine enge Abstimmung mit Haus- und Fachärztinnen, Kliniken etc. statt.

Sie erreichen den Fachbereich Kinder und Jugendliche telefonisch unter 0228 73-60474 am

Montag und Freitag
10.00 - 12.00 Uhr

Oder jederzeit per E-Mail über sekamb@uni-bonn.de

DKS
© PTH

Was ist Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nichtbewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen ihrer oder seiner Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die Patientin oder der Patient zur aktiven Veränderung ihres oder seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht. Quelle: KBV, Formblatt PTV 10

Behandlungsangebot

z.B. scheinbar übertriebene Ängste vor bestimmten Situationen, Ängste vor anderen Menschen, Ängste vor Krankheit, anfallsartige Panikattacken, ständige Sorgen

z.B. andauernde oder immer wiederkehrende gedrückte Stimmung und Antriebslosigkeit

z.B. bestimmte Gedanken oder Handlungen, die trotz wiederholter Bemühungen nicht unterdrückt werden können

z.B. übersteigerter Bewegungsdrang, gestörte Konzentrationsfähigkeit, unüberlegtes Handeln

z.B. im Vergleich zu Gleichaltrigen deutlich verzögerte oder fehlende Entwicklung sozialer, kognitiver, emotionaler und motorischer Fähigkeiten

z.B. Magersucht (Anorexie), Bulimie

z.B. körperliche Beschwerden im Zusammenhang mit Stress oder Überforderung, körperliche Beschwerden ohne eindeutige körperliche Ursache

sog. Posttraumatische Belastungsstörungen mit Ängsten und Unruhe z.B. nach Unfällen oder Gewalterfahrungen

z.B. erhebliche Schwierigkeiten, ein- oder durchschlafen zu können,  Leiden an Alpträumen

Aufklapp-Text

Wir behandeln keine Patient*innen mit Suchtproblemen, solange eine akute Abhängigkeit von dem Suchtmittel (Alkohol, Drogen) besteht. Eine sogenannte "Entgiftung" (stationärer Entzug) sowie eine Entwöhnungsbehandlung ist bei uns notwendige Voraussetzung, um eine Psychotherapie zu beginnen. Ebenfalls akute Selbst- oder Fremdgefährdung, die einer sofortigen stationären Versorgung bedürfen.

Wir behandeln keine Psychologiestudierende des Insituts für Psychologie Bonn. Kostenfreie und vertrauliche psychologische Beratung bieten die Zentrale Studienberatung (ZSB) und die Psychologische Beratungsstelle des Studierendenwerks Bonn (PBS).

Ablauf der Psychotherapie

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Kostenerstattungsverfahren

Durchschnittlich warten psychisch kranke Menschen in Deutschland mehr als drei Monate darauf, einen Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten zu bekommen. Für Patienten, die nicht so lange warten können, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) einen Ratgeber herausgegeben, der über das Kostenerstattungsverfahren informiert. Sie können diesen Ratgeber unter dem folgenden Link abrufen: https://api.bptk.de/uploads/20170522_bptk_patienten_info_kostenerstattung_89946886e9.pdf

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