Bitte lesen Sie die Informationen auf dieser Seite sorgfältig durch – sowohl vor der Antragstellung auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen als auch vor der Planung eines Auslandsaufenthalts.
Besonders wichtig ist die Kenntnisnahme des Dokuments „Attendance Documentation for ERASMUS Mobility“ vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Dieses muss während des Auslandsaufenthalts fortlaufend ausgefüllt werden und ist für die spätere Anerkennung von Leistungen zwingend erforderlich.
Informationen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im Rahmen des Studiengangs M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPP) an der Universität Bonn
Diese Informationen richten sich an eingeschriebene Studierende des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc. KliPP) an der Universität Bonn, die im Rahmen ihres Studiums eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beantragen möchten. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Anerkennungsverfahren, zu den erforderlichen Unterlagen sowie zum Ablauf der Antragstellung.
Falls Sie einen Antrag auf Anerkennung anstreben, lesen Sie sich dieses Dokument aufmerksam durch. Aufgrund begrenzter Kapazitäten und um eine zügige sachgerechte Abwicklung zu gewährleisten, können ausschließlich Anträge bearbeitet werden, die vollständig eingereicht wurden und den in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen entsprechen. Unvollständige oder nicht nachvollziehbar dokumentierte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Für alle Fragen rund um die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen orientieren Sie sich bitte an folgendem 🔗Link des Prüfungsamts.
Möglichkeiten und Grenzen der Anerkennung
Erfahren Sie, welche Leistungen anerkannt werden können und welche Grenzen bestehen.
Vorgehen auf einen Blick
Übersicht über die einzelnen Schritte des Anerkennungsverfahrens.
Erforderliche Unterlagen
Alle für die Antragstellung notwendigen Nachweise, Formulare und ergänzenden Dokumente.
Bearbeitungsdauer
Informationen zu Bearbeitungszeiten am Institut und vom Prüfungsamt.
Grundsätzlich können an ausländischen Universitäten erbrachte Studienleistungen anerkannt werden, wenn sie in einem M.Sc. Studiengang Psychologie erbracht worden sind. Da es sich beim M.Sc. KliPP jedoch um einen Studiengang handelt, der gemäß der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) zur Approbation führt, unterliegt die Anerkennung externer Studienleistungen besonderen Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Umfang und Qualität.
Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Unterscheidung zwischen klinischen und nicht klinischen Modulen sowie aus den Anwesenheitspflichten.
Grundvorraussetzung: Inhaltliche Überschneidungen – insbesondere hinsichtlich der Lernziele, Inhalte und ECTS-Anforderungen
Im Rahmen der Prüfung der Anerkennungsfähigkeit von, nicht an der Universität Bonn erbrachten, Studienleistungen, wird ein Vergleich mit den Modulspezifikationen der Module des M.Sc. KliPP vorgenommen. Zentral ist die Prüfung, ob inhaltliche Überschneidungen – insbesondere hinsichtlich der Lernziele, Inhalte und ECTS-Anforderungen – bestehen, die eine Anerkennung grundsätzlich ermöglichen. In Tabelle 1 sind die Module des M.Sc. KliPP an der Universität Bonn aufgeführt. Das aktuelle Modulhandbuch des M.Sc. KliPP, in welchem die modulspezifischen Lernziele und Inhalte verschriftlicht sind, finden Sie auf der 🔗 Webseite des Instituts für Psychologie.
Vor der Antragstellung wird empfohlen, die Inhalte der Module, in welchen Sie eine Prüfungsleistung erbracht haben und für die Sie eine Anerkennung beantragen möchten, mit den Inhalten der entsprechenden Module des M.Sc KliPP der Universität Bonn sorgfältig zu vergleichen. Ein Vergleich der ECTS-Punkte der Module des M.Sc. KliPP in Bonn und der ECTS-Punkte desjenigen Moduls, dessen Anerkennung sie anstreben, erlaubt Ihnen eine erste Einschätzung der Anerkennungsfähigkeit. Wenn Sie z. B. ein Modul mit 5 ECTS-Punkten absolviert haben und in Bonn 8 Punkte vergeben werden, wird dieses wahrscheinlich nicht anerkannt, weil dieser Punkteunterschied in der Regel dazu beiträgt, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen den verglichenen Leistungen festgestellt wird.
Unterschiede zwischen klinischen und nicht klinischen Modulen
Leistungen in den klinischen Modulen und Praktika sind nur dann prinzipiell anerkennungsfähig, wenn, wenn sie in einem für die Psychotherapieausbildung von der zuständigen Landesbehörde akkreditierten Studiengang „Master Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie“ [1] erbracht worden sind.
Leistungen in den nicht klinischen Modulen können auch anerkannt werden, wenn sie in anderen, d.h. nicht klinischen, M.Sc.-Studiengängen Psychologie erbracht worden sind. Dementsprechend sind zum jetzigen Zeitpunkt Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ausschließlich in den Modulen Vertiefte Forschungsmethodik, den Wahlpflichtfächern sowie der Masterarbeit, bei Erfüllung des notwendigen Maßes an Kompatibilität, prinzipiell möglich.
[1] Ähnliche Bezeichnung möglich. Entscheidend ist, dass der Studiengang bei erfolgreichem Abschluss zur Zulassung zur Approbationsprüfung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten berechtigt.
Anwesenheitspflicht
Bitte beachten Sie außerdem, dass im M.Sc. KliPP für alle Module eine verbindliche Anwesenheitspflicht besteht. Bei der Prüfung von Anträgen auf Anerkennung externer Leistungen ist zu prüfen, ob im entsprechenden Modul die Anwesenheit für jeden Veranstaltungstermin nachweislich erfasst wurde. Die bloße Angabe, eine Veranstaltung habe „in Präsenz stattgefunden“, genügt nicht. Erforderlich ist eine offizielle Bestätigung der Lehrperson für jeden Termin, aus der hervorgeht, dass die regelmäßige Anwesenheit tatsächlich kontrolliert und dokumentiert wurde. Nutzen Sie hierfür ausschließlich das Dokument "Attendance Documentation for ERASMUS Mobility".
Kann die Erfüllung der genannten Voraussetzungen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, ist eine Anerkennung erbrachter Leistungen nicht möglich.
Bitte lesen sie im Vorfeld der Antragsstellung die im Abschnitt „Möglichkeiten und Grenzen der Anerkennung von Leistungen im KliPP“ zusammengefassten Informationen sorgsam durch. Berücksichtigen sie dabei bitte unter Berücksichtigung der Anforderungen an notwendige inhaltliche Überschneidungen, die Unterschiede zwischen Modulen mit und Modulen ohne klinischen Inhalt sowie die Anforderungen an die Anwesenheitspflicht, ob eine Anerkennung des von Ihnen absolvierten Moduls prinzipiell möglich ist.
1) Vorbereitung erforderlicher Unterlagen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle geforderten Unterlagen und Nachweise inkl. ggf. notwendiger Übersetzungen und beschaffen Sie sich diese sorgsam.
2) Mail mit allen erforderlichen Unterlagen versenden
Senden Sie alle geforderten Unterlagen und Nachweise inkl. ggf. notwendiger Übersetzungen im PDF-Format in einer einzigen E-Mail an die Anerkennungsbeauftragte. Achten Sie auf die korrekte Benennung jeder Datei (siehe Dokument „Erforderliche Unterlagen“).
3) Rückmeldung abwarten & ggf. Anrechnungsbescheid erhalten
Bei positivem Ausgang der Anrechnungsüberprüfung werden die ausgefüllten Unterlagen von der Anerkennungsbeauftragten an das zuständige Prüfungsamt gesendet. Das Prüfungsamt erstellt in der Folge einen Bescheid über die Anrechnung bzw. verbucht die Leistung.
Beachten Sie bitte, dass aufgrund begrenzter Kapazitäten und um eine zügige sachgerechte Abwicklung zu gewährleisten, ausschließlich Anträge bearbeitet werden können, die vollständig eingereicht wurden und den in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen entsprechen. Unvollständige oder nicht nachvollziehbar dokumentierte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Für die Anrechnungsprüfung sind folgende Unterlagen vollständig einzureichen:
- Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen vom Prüfungsamt
- Vollständig ausgefüllter "Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im M.Sc. KliPP“
- Leistungsnachweis der erbrachten Prüfungsleistung (ToR)
- Modulhandbuchauszüge für jedes Modul, für welches eine Anerkennung beantragt wird
- Ausgefüllte und unterschriebene „Attendance Documentation for ERASMUS Mobility“
Bitte beachten Sie die weiteren Vorgaben an die einzelnen Unterlagen im Dokument "Checkliste der erforderlichen Unterlagen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im M.Sc.KliPP". Weiterhin finden Sie folgend den auszufüllenden "Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im M.Sc. KliPP“ sowie das „Attendance Documentation for ERASMUS Mobility“.
Checkliste der erforderlichen Unterlagen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen im M.Sc. KliPP
Attendance Documentation for ERASMUS Mobility
Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Anerkennung kann – abhängig vom Umfang und der Anzahl eingehender Anträge – zwischen sechs und acht Wochen in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungszeit für Anrechnungsbescheide vom Prüfungsamt beträgt ab Antragstellung durch die Anrechnungsbeauftragten nochmal bis zu acht Wochen.
Planen Sie diese Bearbeitungszeit von insgesamt bis zu 16 Wochen in Ihre Studien- und Stundenplanung ein, insbesondere wenn Sie auf die Anerkennung angewiesen sind, um Module im Folgesemester belegen zu dürfen. Ein frühzeitiger Antragseingang wird daher dringend empfohlen.
Zuständigkeit
Alina Seidel
Institut für Psychologie
Psychotherapeutische Hochschulambulanz
E-Mail: aseidel@uni-bonn.de