FAQ - Bewerbung für Studiengänge der Psychologie an der Universität Bonn

Auf der folgenden Seite finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen rund um die Bewerbungsprozesse unserer Studiengänge.

Sollte sich Ihre Frage nicht durch unserer FAQ beantworten lassen, finden Sie hier die Website der Studienfachberatung.

B.Sc. Psychologie

  • Anfang Juni - 15.07. jedes Jahr
  • Die Fristen gelten sowohl für in- als auch ausländische Studierende
  • Die Bewerbung wird über das Portal Hochschulstart durchgeführt
  • Die Universität Bonn veröffentlicht die NC-Werte hier
  • Bezüglich besonderer Anliegen, wenden Sie sich bitte an die ausgewiesenen Stellen der Universität Bonn.

B.A. Psychologie

  • Anfang Juni - 15.07. jedes Jahr
  • Die Fristen gelten sowohl für in- als auch ausländische Studierende
  • Die Bewerbung wird über das Portal Hochschulstart durchgeführt
  • Bezüglich besonderer Anliegen, wenden Sie sich bitte an die ausgewiesenen Stellen der Universität Bonn.

M.Sc. Psychologie

  • Deutsch: C1 (DSH2, GeR C1 gem. DSH-Prüfungsordnung)
    • Bitte beachten Sie, dass einige Zertifikate mit dem Level C1 nicht den DSH2-Kriterien für C1 entsprechend. Informieren Sie sich daher unbedingt auf der zugehörigen Seite der Universität Bonn!
  • Englisch: B2 (GeR B2)
  • Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte direkt die zuständige Stelle oder wenden Sie sich an die Studienberatung des Instituts für Psychologie.
  • Bitte laden Sie die im Kontext des Härtefallantrags einzureichenden Unterlagen (Begründungsschreiben, ggf. Atteste und Bescheinigungen) im Bewerbungsportal als sonstige / zusätzliche Unterlagen hoch. 
  • Auch Leistungssportler:innen können einen entsprechenden Antrag auf Zulassung zum M.Sc. Psychologie im Rahmen einer Sonderquote stellen. Bitte laden Sie die entsprechenden Unterlagen (Begründungsschreiben, ggf. Nachweise) im Bewerbungsportal als sonstige / zusätzliche Unterlagen hoch.
  • Verbindliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und nachzuweisenden Leistungen entnehmen sie bitte der Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät.
  • Eine Übersicht der Bewerbungsvoraussetzungen können Sie auf der Website unseres Studiengangs nachlesen.
  • Grundsätzlich müssen alle Prüfungsleistungen bis zum 30.09. erbracht werden. Nicht alle Noten müssen zum Stichtag der Immatrikulation vorliegen.
    • Bei Immatrikulation muss, sofern noch nicht alle Prüfungsleistungen vorliegen, ein Nachweis vorgelegt werden, aus welchem hervorgeht, dass die Leistungen bis zum 30.09. absolviert werden.
      • Das Abgabedatum der Bachelorarbeit muss spästens der 30.09. sein.
      • Alle anderen Prüfungsleistungen müssen bis zum 30.09. bewertet werden.
    • Der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen muss bei der Beantragung der Zulassung zum
      Masterprüfungsverfahren erbracht werden.
  • Fehlende Leistungen können nicht nach Einschreibung nachgeholt werden.
  • Nach Eingang Ihrer Bewerbung kann diese nur über das Dekanat der Philosophischen Fakultät verändert werden. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular. Bitte sehen Sie davon ab, aktualisierte ToR per eMail einzureichen. 
    • Diese Möglichkeit besteht nur während des laufenden Bewerbungsverfahrens. Nach Bewerbungsschluss können keine Änderungen angenommen werden.
  • Ablehnungsbescheide werden erst verschickt, wenn alle Studienplätze vergeben worden sind. Im laufenden Bewerungsprozess werden keine Ablehnungsbescheide versendet. 
  • Alle Bewerberinnen, deren Bewerbungen im Bewerbungsportal mit dem Status "gültig" gekennzeichnet sind, erfüllen die Zugangsvoraussetzungen und nehmen an etwaigen Nachrückverfahren teil. Es ist keine gesonderte Anmeldung für Nachrückverfahren notwendig. Es findet kein Losverfahren statt.
  • Im Zuge des Bewerbungsprozesses wird jede eingehende Bewerbung individuell geprüft. Im Vorfeld ist keine Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen möglich. Bitte sehen Sie von etwaigen Anfragen ab.

M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPP)

  • Deutsch: C1 (DSH2, GeR C1 gem. DSH-Prüfungsordnung)
    • Bitte beachten Sie, dass einige Zertifikate mit dem Level C1 nicht den DSH2-Kriterien für C1 entsprechend. Informieren Sie sich daher unbedingt auf der zugehörigen Seite der Universität Bonn!
  • Englisch: B2 (GeR B2)
  • Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte direkt die zuständige Stelle oder wenden Sie sich an die Studienberatung des Instituts für Psychologie.
  • Bitte laden Sie die im Kontext des Härtefallantrags einzureichenden Unterlagen (Begründungsschreiben, ggf. Atteste und Bescheinigungen) im Bewerbungsportal als sonstige / zusätzliche Unterlagen hoch. 
  • Auch Leistungssportler:innen können einen entsprechenden Antrag auf Zulassung zum M.Sc. KliPP im Rahmen einer Sonderquote stellen. Bitte laden Sie die entsprechenden Unterlagen (Begründungsschreiben, ggf. Nachweise) im Bewerbungsportal als sonstige / zusätzliche Unterlagen hoch.
  • Verbindliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und nachzuweisenden Leistungen entnehmen sie bitte der Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultät.
  • Eine Übersicht der Bewerbungsvoraussetzungen können Sie auf der Website unseres Studiengangs nachlesen.
  • Grundsätzlich müssen alle Prüfungsleistungen bis zum 30.09. erbracht werden. Nicht alle Noten müssen zum Stichtag der Immatrikulation vorliegen.
    • Bei Immatrikulation muss, sofern noch nicht alle Prüfungsleistungen vorliegen, ein Nachweis vorgelegt werden, aus welchem hervorgeht, dass die Leistungen bis zum 30.09. absolviert werden.
      • Das Abgabedatum der Bachelorarbeit muss spästens der 30.09. sein.
      • Alle anderen Prüfungsleistungen müssen bis zum 30.09. bewertet werden.
    • Der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen muss bei der Beantragung der Zulassung zum
      Masterprüfungsverfahren erbracht werden.
  • Fehlende Leistungen können nicht nach Einschreibung nachgeholt werden.
  • Nach Eingang Ihrer Bewerbung kann diese nur über das Dekanat der Philosophischen Fakultät verändert werden. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular. Bitte sehen Sie davon ab, aktualisierte ToR per eMail einzureichen. 
    • Diese Möglichkeit besteht nur während des laufenden Bewerbungsverfahrens. Nach Bewerbungsschluss können keine Änderungen angenommen werden.
  • Ablehnungsbescheide werden erst verschickt, wenn alle Studienplätze vergeben worden sind. Im laufenden Bewerungsprozess werden keine Ablehnungsbescheide versendet. 
  • Alle Bewerberinnen, deren Bewerbungen im Bewerbungsportal mit dem Status "gültig" gekennzeichnet sind, erfüllen die Zugangsvoraussetzungen und nehmen an etwaigen Nachrückverfahren teil. Es ist keine gesonderte Anmeldung für Nachrückverfahren notwendig. Es findet kein Losverfahren statt.
  • Im Zuge des Bewerbungsprozesses wird jede eingehende Bewerbung individuell geprüft. Im Vorfeld ist keine Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen möglich. Bitte sehen Sie von etwaigen Anfragen ab.
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